§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Spielordnung ist bei der Durchführung der Meisterschaften des Tiroler Landes-Eis- und Stocksportverbandes und bei den von diesem bewilligten Cupbewerben und Turnieren unbeschadet der Internationalen Eisstockregeln (IER), der Internationalen Spielordnung (ISpO), der Spielordnung (SpO) und der Schiedsrichterordnung des BÖE als Ergänzungsbestimmung anzuwenden.
(2) Wenn es durch die Anwendung der SpO des TLEV zu einer normverdrängenden Konkurrenz mit der IER, ISpO oder der Spielordnung und Schiedsrichterordnung des BÖE kommt, dann gilt die betroffene Bestimmung der SpO des TLEV als die speziellere Bestimmung, welche den allgemeineren vorgeht.
§ 2 Sprachliche Gleichbehandlung
(1) Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Spieler und Spielerinnen in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.
§ 3 Finanzierung der Landesbewerbe
(1) Die Kosten der Wettbewerbsleitung und der Schiedsrichter sind bei allen Landesbewerben vom Durchführer zu tragen. Für die übrigen bei der Durchführung der Landesbewerbe entstehenden Kosten übernimmt der TLEV eine eventuelle Ausfallhaftung. Es ist jedoch äußerste
Sparsamkeit geboten. Für die Bezirksbewerbe übernimmt der TLEV keine Kosten.
§ 4 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieser Spielordnung gelten als
a) |
Landesbewerbe: - die Meisterschaften des TLEV ab Unterliga bis Landesmeisterschaft. |
b) |
Bezirksbewerbe: - die Gebietsligen, die Bezirksligen. |
c) |
Bezirke: - die dem TLEV angeschlossenen Vereine sind zur Durchführung der Bezirks- und Landesbewerbe gebietsmäßig in die Bezirke Außerfern (AF), Innsbruck Ost (IO), Innsbruck West (IW), Oberland (OB), Osttirol (OT), Unterland Mitte (UM), Unterland Ost (UO und Unterland West (UW) eingeteilt. |
d) |
Spielklassen – die gemäß § 103, lit. A) bis g) IspO vorgesehenen Altersgruppen. Die Meisterschaften |
e) |
Leistungsklassen: - die einzelnen Wettbewerbe an denen ein Verein oder ein Einzelspieler teilnimmt. |
§ 5 Sportgerät, BÖE Marke
(1) Es dürfen nur Stockkörper verwendet werden, an welchen eine gültige BÖE- Stockkörpermarke angebracht ist. Stockkörper, an welchen die BÖE- Stockkörpermarke fehlt, sind vom Schiedsrichter unverzüglich auszuscheiden. Die BÖE- Stockkörpermarke ist, nach Entfernung der Folie von der Klebefläche, direkt auf die Haube des Stockkörpers zu kleben und vollflächig fest anzupressen. Jede andere Art der Anbringung der BÖE- Stockkörpermarke ist unzulässig. Es ist verboten, eine BÖE- Stockkörpermarke, die schon einmal auf einem Stockkörper angebracht war, auf einem anderen Stockkörper anzubringen.
Stockkörper, die nach dem 01. 07. 2008 zugelassen wurden, müssen die aktuelle BÖE - Stockkörpermarke ohne Jahreszahl in der Farbe gold-schwarz tragen. Die alten BÖE- Stockkörpermarken haben jedoch weiterhin Gültigkeit, wenn das Zulassungsjahr des Stockkörpers mit dem Zeitbereich der alten BÖE- Stockkörpermarke übereinstimmt oder die Stockkörpermarke ein jüngeres Datum trägt.
(2) Sommerlaufsohlen mit Negativprofil dürfen nur verwendet werden, wenn das BÖE- Plattensiegel in der Farbe silber-rot angebracht ist. Sommerlaufsohlen mit
Negativprofil , an welchen das BÖE- Plattensiegel fehlt, sind vom Schiedsrichter unverzüglich auszuscheiden.
Die rote Sommerlaufsohle mit Negativprofil, IFI-Nr. 9, ist von dieser Regelung ausgenommen.
§ 6 Termine und Vergabe der Landesbewerbe
(1) Bei der alljährlich im Frühjahr stattfindenden Sitzung der Landesleitung des TLEV werden die Termine für die Landesbewerbe im folgenden Spieljahr festgelegt und die Durchführung dieser Bewerbe nach dem Rotationsprinzip in alphabetischer Reihenfolge an die Bezirke vergeben. Die Bezirke haben im jeweiligen Spieljahr im Sommer den gleichen Landesbewerb wie im Winter durchzuführen. Die Vereine können zur Mithilfe herangezogen werden.
(2) Die Vergabe der Landesbewerbe an die Bezirke erfolgt verbindlich. Wenn ein Bezirk einen übernommenen Landesbewerb nicht durchführen kann bzw. zurücklegt, dann hat er die allfälligen Mehrkosten zu tragen.
§ 7 Fixtermine
(1) Für die Durchführung der Landes- und Bezirksbewerbe im Mannschaftsspiel, Zielbewerb und Weitenbewerb gelten für das jeweilige Spieljahr (§ 105 ISpO) folgende Fixtermine:
| E i s s t o c k s p o r t |
Durchführung
Mannschaftsspiel, Ziel- und Weitenwettbewerb |
Ende der Kalenderwoche |
§ |
Punkt |
Generalversammlung |
November |
|
Bezirksmeisterschaft Ziel, alle Klassen |
|
22 |
|
Landesmeisterschaft Weit |
|
22 |
- 1.23 |
Gebiets- bzw. Bezirksliga Herren |
|
22 |
- 1.1 + 1.2 |
Unterliga Mixed |
46 |
22 |
- 1.14 |
Landesmeisterschaft Junioren U 23 |
47 |
22 |
- 1.10 |
| Landesmeisterschaft Schüler/Jugend U 14 |
47 |
22 |
- 1.7 |
Oberliga Mixed |
48 |
22 |
- 1.13 |
Landesmeisterschaft Jugend U 16 |
49 |
22 |
- 1.8 |
| Unterliga Damen |
49 |
22 |
- 1.14 |
Unterliga Herren |
49 |
22 |
- 1.3 |
Landesmeisterschaft Jugend U 19 |
50 |
22 |
- 1.9 |
Landesmeisterschaft Mixed |
01 |
22 |
- 1.12 |
| Landesmeisterschaft Ziel, alle Klassen |
01 |
22 |
- 1.15 bis 1.22 |
Oberliga Herren |
01 |
22 |
- 1.4 |
Landesmeisterschaft Damen |
02 |
22 |
- 1.6 |
Unterliga Senioren |
02 |
22 |
- 1.14 |
Landesmeisterschaft Herren |
05 |
22 |
- 1.5 |
Landesmeisterschaft Senioren |
06 |
22 |
- 1.11 |
|
S t o c k s p o r t |
Durchführung
Mannschaftsspiel, Ziel- und Weitenwettbewerb |
Ende der Kalenderwoche |
§ |
Punkt |
Gebiets- bzw. Bezirksliga Herren |
|
22 |
- 1.1 + 1.2 |
Bezirksmeisterschaft Ziel, alle Klassen |
|
|
|
Unterliga Mixed |
14 |
22 |
- 1.14 |
Landesmeisterschaft Weit |
16 |
22 |
- 1.23 |
Oberliga Mixed |
16 |
22 |
- 1.13 |
Unterliga Damen |
17 |
22 |
- 1.14 |
Unterliga Herren |
17 |
22 |
- 1.3 |
Landesmeisterschaft Schüler/Jugend U 14 |
18 |
22 |
- 1.7 |
Landesmeisterschaft Mixed |
18 |
22 |
- 1.12 |
Landesmeisterschaft Junioren U 23 |
19 |
22 |
- 1.10 |
Unterliga Senioren |
19 |
22 |
- 1.14 |
Oberliga Herren |
20 |
22 |
- 1.4 |
Landesmeisterschaft Damen |
20 |
22 |
- 1.6 |
Landesmeisterschaft Jugend U 16 |
20 |
22 |
- 1.8 |
Landesmeisterschaft Jugend U 19 |
21 |
22 |
- 1.9 |
Landesleitungssitzung |
2. Wochenende im Mai |
|
|
Landesmeisterschaft Senioren |
23 |
22 |
- 1.11 |
Landesmeisterschaft Herren |
24 |
22 |
- 1.5 |
Landesmeisterschaft Ziel, alle Klassen |
36 |
22 |
- 1.15 bis 1.22 |
§ 8 Ersatztermine
(1) Fällt ein Termin auf Ostern oder Pfingsten, so ist das darauf folgende Wochenende Austragungstermin. Muss eine für Samstag angesetzte Meisterschaft witterungsbedingt abgesagt oder verschoben werden, so gilt der darauf folgende Sonntag als Meisterschaftstermin. Kann eine am Sonntag angesetzte Meisterschaft nicht ausgetragen werden, so ist ein in die folgende Woche fallender Feiertag, jedenfalls aber das folgende Wochenende heranzuziehen
§ 9 Ausschreibung
(1) Die Ausschreibungen der Meisterschaften werden auf der Homepage des TLEV veröffentlicht und sind dort von den Mitgliedern zu entnehmen.
1. |
für die Bezirksbewerbe (Gebiets-, Bezirksligen) durch die Bezirksobmänner, |
2. |
für die Herrenmeisterschaften im Mannschaftsspiel durch den 1. Fachwart, |
3. |
für die Damen- und Mixedmeisterschaften durch den Damenfachwart, |
4. |
für die Meisterschaften der Schüler/Jugend U 14, Jugend U 16, Jugend U 19, Junioren U 23 und Senioren durch den 2. Fachwart, |
5. |
für alle Landeszielwettbewerbs - Meisterschaften durch den Fachwart für Zielwettbewerbe, und |
6. |
für alle Weitenwettbewerbs - Meisterschaften durch den Fachwart für Weitenwettbewerbe. |
§ 10 Teilnahmemeldung
(1) Die Meldungen der Teilnahme an Landesbewerben im Mannschaftsspiel: Unterliga-Damen, Unterliga - Mixed und Unterliga Senioren, Landesmeisterschaften Schüler/Jugend U 14, U 16, U 19 und Junioren U 23 haben für die Sommerbewerbe bei den Bezirksversammlungen im Frühjahr, spätestens bis 22. Februar, und für die Winterbewerbe bei den Bezirksversammlungen im Herbst, spätestens bis 27. Oktober, zu erfolgen.
(2) Die Meldungen zur Teilnahme an den Landesmeisterschaften Schüler/Jugend U 14, U 16, U 19 und Junioren U 23 begründen noch keine Startpflicht. Die Ausschreibung dieser Meisterschaften erhalten jedoch nur die Vereine, welche eine Mannschaft gemeldet haben.
(3) Die Meldungen zur Teilnahme an der UL -Damen, UL - Senioren und UL - Mixed begründen ab der Erstellung der Starterliste durch den zuständigen Fachwart Startpflicht.
§ 11 Anmeldung der Spieler im Mannschaftsspiel
(1) Bei den Wettbewerben im Mannschaftsspiel hat jede Mannschaft ihre Mitglieder vor Beginn des Wettbewerbes unter Verwendung des Formulars ˝Startkarte Mannschaftsspiel˝ bei der Wettbewerbsleitung schriftlich anzumelden. Bei jeder Mannschaft dürfen nur die in ihrer Startkarte genannte Mitglieder zum Einsatz kommen. Auswechselspieler dürfen ebenso wie die übrigen Spieler nur für eine Mannschaft genannt werden und nur bei dieser zum Einsatz kommen.
Ein diesen Bestimmungen widersprechender Einsatz eines Spielers oder Auswechselspielers ist gemäß der Regel 707 b IER mit Disqualifikation der Mannschaft zu ahnden .
§ 12 Startberechtigung
(1) Bei allen Bezirks- und Landesbewerben sind nur Spieler startberechtigt, die beim TLEV gemeldet sind, einen vom TLEV ausgestellten gültigen Spielerpass besitzen und die sonstigen für die Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Im Mannschaftsspiel sind bei den Bezirks- und Landesbewerben und auch bei Cupbewerben nur Mannschaften startberechtigt, deren Mitglieder jeweils dem gleichen Verein angehören. Das Startrecht im Mannschaftsspiel bezieht sich immer auf den Verein.
Das Startrecht im Ziel-, Weiten- und Schnellwettbewerb bezieht sich nur auf den Spieler.
(2) Im Bereich des TLEV können Schüler/Jugend U14, Jugend U16, Jugend U19 und Junioren U23 gebührenfrei als Auswahlmannschaften bei den Landesmeisterschaften und bei Turnieren starten.
Schüler-, Jugend- und Juniorenmannschaften können dabei auch als gemischte Mannschaften (Mädchen und Burschen) antreten.
(3) Es ist bei Turnieren zulässig, dass eine begründet nur aus drei Spielern bestehende Mannschaft einen Spieler des das Turnier durchführenden Vereins als 4. Spieler in die Mannschaft aufnimmt.
(4) Unter nachfolgenden Voraussetzungen ist die Bildung von Spielgemeinschaften erlaubt:
1. Spielgemeinschaften können nur zu nationalen und internationalen Turnieren
gebildet werden.
Für Meisterschaften sind keine Spielgemeinschaften erlaubt.
2. Die Bildung von Spielgemeinschaften unterliegt der Kontrolle des Landesverbandes.
Es wird überprüft,
a) ob die genannten SpielerInnen einen Spielerpass des TLEV besitzen,
b) ob SpielerInnen nicht gesperrt sind,
c) ob angeführte Spieler keinem anderen Landes-, Nationenverband angehören.
3. Die Vereinsobmänner, der angeführten Spieler bestätigen schriftlich, dass sie mit der Bildung der Spielgemeinschaft für das genannte Turnier einverstanden sind.
4. Der Mannschaftsführer der Spielgemeinschaft schickt die Einverständniserklärung der Obmänner (-frauen) mit einer korrekt ausgefüllten Startkarte an die Geschäftsstelle des TLEV.
5. Als Name der Spielgemeinschaft sind immer alle Namen der teilnehmenden Vereine anzuführen, z.B.: SPG ESF Pinswang- SBF Pflach.- SC Breitenwang
Erdachte Mannschaftsnamen, z.B.: SPG Obergericht oder SPG Zillertal, sind nicht erlaubt.
6. Auswahlmannschaften sind Elitemannschaften, wo die besten SpielerInnen einer Region ein Team bilden.
Mannschaften, die unter Bezirksauswahl starten möchten, brauchen zusätzlich die Einverständniserklärung des Bezirksobmannes.
7. Die Vereine haften im Verhältnis der auf der Startkarte angeführten SpielerInnen für jegliche Vergehen und den daraus entstehenden Kosten sowie für die Einbringung der Bewilligungsgebühr.
8. Die bewilligte Startkarte – versehen mit dem Stempel des TLEV und der Unterschrift des verantwortlichen Funktionärs – wird umgehend an den Verein des Mannschaftsführers geschickt.
Die Originale der Einverständniserklärung der Obmänner werden beigelegt.
9. Spielgemeinschaften können auch außerhalb des TLEV- Bereichs antreten, wenn diese Art der Mannschaftsbildung vom veranstaltenden Verband und dem durchführenden Verein akzeptiert wird.
10. Auch Spielgemeinschaften müssen einheitliche Spielkleidung tragen.
11. Die Bewilligungsgebühr beträgt für jeden in der Startkarte angeführte(n) SpielerIn 5 €.
12. Mannschaften, die ohne Bewilligung als Spielgemeinschaft auftreten, werden mit einem Pönale von 50 € belegt.
(5) Ein Spieler darf in einem Spieljahr ( Eisstocksport und Stocksport getrennt) bei einer Meisterschaft nur in einer Leistungsklasse antreten, es sei denn, er hat sich für eine höhere Leistungsklasse qualifiziert.
Die einem Sportjahr vorgezogene Bezirksmeisterschaft der Herren als Qualifikationsbewerb für die Unterliga zählt bereits zum Sportjahr, in dem die Unterliga stattfindet Vereine, die mit Mannschaft(en) an der Bundesliga, bzw. Staatsmeisterschaft der Herren teilnehmen, sind mit den Spielern dieser Mannschaft(en) in den Klassen Gebiets- bis Landesmeisterschaft desselben Spieljahres nicht spielberechtigt. Ein Spieler pro Verein jedoch darf trotz Teilnahme an einer TLEV- Meisterschaft im selben Spieljahr als 5. Spieler (Ersatzspieler) in die Startkarte aufgenommen und bei der Bundesliga oder Staatsmeisterschaft eingesetzt werden.
(6) Spieler können, wenn sie die Bedingungen erfüllen, in einer Saison auch in verschiedenen Spielklassen starten, Jugendliche (U 16 und U 19) dürfen beim Zielwettbewerb an einem Tag nur in 2 Klassen starten. ( Schüler/Jugend U 14 - Jugend U 16 und U 19; Schülerinnen/Jugend U 14 - Jugend U 16 und U 19 bzw. weibl. Jugend U 16 und U 19 (Zielwettbewerb); Jugend U 16 - Jugend U 19 bzw. männl. oder weibl. Jugend U 19 (Zielwettbewerb); männl. Jugend U 19 - Junioren U 23 männl., Herren und Mixed; weibl. Jugend U 19 - Juniorinnen U 23, Damen und Mixed; Junioren U 23, männl. oder weibl. - Herren oder Damen und Mixed; Herren - Senioren und Mixed; Senioren - Herren und Mixed; Seniorinnen - Damen und Mixed; Damen - Mixed). Beim Start von Jugendspielern (weiblich oder männlich) in der Junioren U 23-, Herren-, Damen- und Mixed- Klasse ist zu achten, dass sie am 01.Oktober des Spieljahres älter als 14 Jahre sind.
§ 13 Startrecht der Vereine, Feststellung
(1) Für die Bezirks- und Landesbewerbe im Mannschaftsspiel wird das Ausmaß der Startrechte der Vereine auf Grund der Anzahl ihrer beim TLEV als Spieler/Innen gemeldeten Vereinsmitglieder gestuft nach Altersgruppen (§ 103 ISpO) und getrennt nach Spielerinnen und Spielern wie folgt beschränkt.
| Spielklasse Herren |
pro 10 |
Spielerpässe |
Startrecht für eine Mannschaft |
| Spielklasse Damen |
pro 6 |
Spielerpässe |
Startrecht für eine Mannschaft |
| Spielklasse Senioren |
pro 6 |
Spielerpässe |
Startrecht für eine Mannschaft |
| Spielklasse Junioren |
pro 5 |
Spielerpässe |
Startrecht für eine Mannschaft |
| Spielklasse Jugend |
pro 5 |
Spielerpässe |
Startrecht für eine Mannschaft |
| Spielklasse Schüler |
pro 5 |
Spielerpässe |
Startrecht für eine Mannschaft |
| Spielklasse Mixed |
pro 4 |
Spielerpässe für Damen + Herren |
Startrecht für eine Mannschaft |
Als Stichtag für die Feststellung der Anzahl der Spielerpässe gilt für die Bewerbe im Stocksport der 1. März und für die Bewerbe im Eisstocksport der 1. Oktober des entsprechenden Sportjahres. Passabmeldungen nach dem Stichtag haben keinen Einfluss auf die am Stichtag festgestellte Startpflicht und die erstellten Starterlisten.
Vereine, die wegen zu geringer Anzahl an Spielerpässen am Stichtag das Startrecht für Mannschaften verlieren, müssen sich nach Wiedererreichung der erforderlichen Spieleranzahl neu qualifizieren.
§ 14 Starterliste
(1) Die startberechtigten Mannschaften (Vereine) bzw. Einzelspieler für die UL, OL und LM Herren, Damen, Senioren und Mixed werden in den offiziellen Starterlisten des TLEV festgehalten.
(2) Die Erstellung der Starterliste erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnislisten der Bundesbewerbe.
§ 15 Startpflicht
(1) Für die zur Teilnahme an einer Meisterschaft des TLEV und BÖE gemeldeten Mannschaften und Einzelspieler besteht Startpflicht. Diese Startverpflichtung gilt auch für die Mannschaften und Einzelspieler, welche sich durch Qualifikation das Startrecht bei der betreffenden Meisterschaft erworben haben. Die Nichtbefolgung der Startpflicht wird vom Sportgericht geahndet (Ausnahme § 10 Abs. 2 und 3).
Des Weiteren erfolgt eine Strafversetzung in die unterste Liga (Bezirksligameisterschaft).
. § 16 Wertung
(1) Damit eine Mannschaft in die Wertung kommt, muss sie spätestens im 3. Durchgang antreten. Dies gilt nicht für die Rückrunde oder die Fortsetzung des Wettbewerbes am folgenden Tag. Die folgenden Spiele werden nach Regel 304 IER behandelt.
§ 17 Wettbewerbsleiter und Schiedsrichter
(1) Wettbewerbsleiter und Schiedsrichter für die Landesbewerbe werden vom Schiedsrichterobmann des TLEV und für die Bezirksbewerbe vom Schiedsrichterobmann des jeweiligen Bezirkes bestimmt. Bei Parallelbewerben sind zwei Schiedsrichter einzuteilen. Bei Zielwettbewerben muss auf jeder Bahn ein geprüfter Schiedsrichter sein.
(2) Der Schiedsrichter ist verpflichtet, von jedem von ihm geleiteten Landesbewerb den Schiedsrichter- bericht, eine Ausfertigung der Ergebnisliste in der bei allen teilnehmenden Mannschaften die Namen sämtlicher Spieler angeführt sein müssen und allenfalls einbehaltene Spielerpässe binnen zwei Tagen dem Schiedsrichterobmann des TLEV zu senden.
(3) Der Wettbewerbsleiter hat sofort nach Beendigung des Wettbewerbs je eine Ausfertigung der Ergebnisliste, wie in Punkt 2 angeführt an folgende Funktionäre des TLEV zu senden: den für den betroffenen Landesbewerb zuständigen Fachwart mit den ausgefüllten Startkarten und den Webmaster .
§ 18 Eis- und Stocksportanlagen
(gleichzeitige Benützung für mehrere Wettbewerbe)
(1) Auf Eis- und Stocksportanlagen, die infolge ihrer Größe nur zu einem Teil für die Durchführung eines Landesbewerbes gebraucht werden, können auf dem restlichen Teil der Anlage Turniere oder Cupbewerbe durchgeführt werden.
(2) Die LM im Weitenbewerb aller Klassen sind im Winter grundsätzlich auf Natureisbahnen durchzuführen. Falls dieser Bewerb nicht auf Natureis durchgeführt werden kann, so ist am gleichen Ort oder in unmittelbarer Nähe eine Sommerstockbahn zur Verfügung zu stellen, auf welcher die Bewerbe durchgeführt werden können. Über die Bespielbarkeit der Anlage entscheidet der Wettbewerbsleiter.
(3) Die Landesmeisterschaften der Herren, Damen und der Zielwettbewerb müssen auf überdachten Sportflächen durchgeführt werden.
§ 19 Bestleistungen
(1) Die Bestleistungen werden nach Spielklassen (Herren, Damen, Schüler/Jugend U14, Jugend U16 weiblich und männlich, Jugend U19 weiblich und männlich, Junioren U23 weiblich und männlich und Senioren) im Ziel- und Weitenbewerb getrennt für Eis- und Stocksportbewerbe geführt. Österreichische Bestleistungen werden nach Beantragung und Einreichung der nötigen UnterLagen (Startkarte, Ergebnisliste, Bestätigung durch den Wettbewerbsleiter und den Schiedsrichter) an die Geschäftsstelle des BÖE und Prüfung durch die Landesfachwartetagung von der Bundesversammlung anerkannt. Österreichische Bestleistungen können nur von den Bezirksligameisterschaften aufwärts anerkannt werden. Die absoluten Bestleistungen aller Klassen werden neben der Klassenbestleistung als ˝Österreichischer Rekord˝ geführt. Die Führung der Bestenliste erfolgt durch die Geschäftsstelle des BÖE und wird mit der Jahresergebnisliste veröffentlicht.
§ 20 Vereinswechsel
(1) Diese Richtlinien gelten als Ergänzungsbestimmungen für die in der ISpO und der BÖE- Spielordnung nicht geregelten Fragen des Vereinswechsels.
(2) ) Ein Vereinswechsel kann nur vom 01. März bis 05. April und vom 1. bis 30. September eines jeden Jahres erfolgen. Geändert am 11. März 2012 - Die Änderung ist ab sofort gültig !!!!
(3) Als Sonderfälle für einen jederzeitigen Vereinswechsel gelten die in der ISpO unter §704 lit. a-d angeführten Punkte.
Der §704 b der ISpO wird insoweit ergänzt:
Der Vereinswechsel ist jederzeit möglich, wenn durch den Hauptwohnsitzwechsel eines Spielers (einer Spielerin) die geregelte Sportausübung beim bisherigen Verein nicht mehr möglich und zumutbar ist.
(4) Ablauf eines Vereinswechsels:
(4.1) Der Spieler (die Spielerin) beantragt beim bisherigen Verein nachweislich die Freigabe.
(4.2) Der bisherige Verein schickt das gestempelte und unterschriebene Spielerpassformular (Freigabe) und den Spielerpass an die Geschäftsstelle des TLEV.
(4.3) Der neue Verein sucht nach der Benachrichtigung durch den Spieler, dass die Abmeldung beim bisherigen Verein erfolgt ist, um die Ummeldung des Spielers und die Zustellung des Spielerpasses an.
(4.4) Spieler (Spielerinnen), die vom bisherigen Verein zur Freigabe für einen Vereinswechsel abgemeldet werden und die bis zum 30. September des Spieljahres von keinem neuen Verein angemeldet werden, werden auf Kosten des bisherigen Vereines vom TLEV abgemeldet.
(4.5) Eine Wiederanmeldung beim bisherigen Verein ist jederzeit möglich.
Wichtig!!!
Auch bei den Bezirksmeisterschaften (Zielwettbewerben, Weitenwettbewerben und Mannschaftsbewerben) die Meisterschaftseintragungen vornehmen und die Pässe abstempeln, damit eine eventuelle Aktivität erkennbar ist.(§704 c ISpO)
Die Spielerpässe sind Eigentum des Tiroler Landes- Eis -und Stocksportverbandes.
Die Vereinsverantwortlichen sind verpflichtet, die Spielerpässe sorgfältig zu verwahren und diese nur für die Zeit eines Wettbewerbs auszuhändigen. Nach dem Wettbewerb sind die Spielerpässe möglichst bald wieder in die Verwahrung des Vereins zu geben.
§ 21 Ruhendmeldung eines Vereines
(1) Bei Ruhendmeldung eines Vereines verliert dieser mit sofortiger Wirksamkeit alle Startrechte. Die dadurch freigewordenen Start plätze können vom Vorstand des TLEV an andere Vereine vergeben werden.
§ 22 Durchführung der Landesbewerbe
(Mannschafts-, Ziel- und Weitenwettbewerbe im Eis- und Stocksport)
1.1 Gebietsliga Herren :
Möglichst viele Mannschaften spielen um den Aufstieg in die Bezirksliga des gleichen Spieljahres. Diese Liga wird nur ausgetragen, wenn sich für die Bezirksliga mehr als 17 Mannschaften melden. Die Austragung erfolgt an einem Tag, jede gegen jede. In dieser Liga gibt es keine Steher.
1.2 Bezirksliga Herren :
Bis zu max.15 Mannschaften spielen in einer Gruppe in den 8 Bezirken um die 16 Aufsteiger in die nachfolgende Unterliga. Die Austragung erfolgt an einem Tag, jede gegen jede. Pro Bezirk steigen je nach Teilnehmerzahl eine, zwei oder drei Mannschaft(en) in die Unterliga auf:
1 Aufsteiger bei bis zu fünf Teilnehmern,
2 Aufsteiger bei sechs bis zehn Teilnehmern
3 Aufsteiger bei über 10 Teilnehmern.
Sind in allen Bezirken mehr als fünf Teilnehmer, steigen aus jedem Bezirk zwei Mannschaften in die Unterliga auf. Sind in Bezirken weniger als sechs Teilnehmer und keine Bezirke mit mehr als zehn Teilnehmern, stellen die Bezirke, aus der Gruppe sechs bis zehn Teilnehmer, gestaffelt nach der Höhe der Teilnehmerzahl, so lange drei Aufsteiger in die Unterliga, bis das Kontingent von 16 Mannschaften erreicht ist.
In den Bezirksligen gibt es keine Steher.
Spieler, die sich für die nachfolgende Unterliga bei der Bezirksliga (auch wenn diese vorgespielt wurde) nicht qualifiziert haben, haben für diese Saison bei sämtlichen Meisterschaften der betroffenen Spielklasse kein Startrecht.
Vorgezogene Meisterschaften zur Bezirksliga dürfen frühestens eine Woche nach Abschluss der TLEV- Meisterschaften der Herren angesetzt werden.
1.3 Unterliga Herren :
26 Mannschaften, jeweils 13, geographisch getrennt in Unterliga Ost und West, spielen um den Aufstieg in die Oberliga des gleichen Spieljahres. Austragung an einem Tag, jede gegen jede.
Aus der Unterliga Ost und West steigen die Ränge 1 bis 4 in die Oberliga auf. Rang 5 verbleibt jeweils als Steher in der Unterliga des nächsten Jahres. Die Ränge 6 bis 13 steigen in die Bezirke ab.
1.4 Oberliga Herren :
26 Mannschaften, jeweils 13, geographisch getrennt in Oberliga Ost und West, spielen um den Aufstieg zur Landesmeisterschaft des gleichen Spieljahres. Aus der Oberliga Ost und West steigen die Ränge 1 bis 4 zur Landesmeisterschaft auf. Die Ränge 5 bis 9 verbleiben als Steher in der Oberliga des nächsten Spieljahres. Die Ränge 10 bis 13 steigen in die Unterliga des nächsten Spieljahres ab.
1.5 Landesmeisterschaft Herren :
Die Landesmeisterschaft der Herren im Mannschaftsspiel wird auf überdachten Sportstätten zweitägig ausgetragen.
26 Mannschaften spielen in zwei gelosten Gruppen zu je 13 Mannschaften um den Aufstieg in die Bundesliga und den Landesmeistertitel des gleichen Spieljahres.
Spielen zwei Mannschaften eines Vereines diese Meisterschaft, wird nur eine Mannschaft gelost, die zweite Mannschaft wird in die andere Gruppe verlegt.
1.5.1 : SPIELMODUS
1. Tag - GRUNDDURCHGANG:
Zwei Gruppen zu je 13 Mannschaften spielen jede Mannschaft einer Gruppe gegen jede.
Die jeweiligen Gruppenränge 1 bis 6 und der besser gewertete Gruppensiebente des Grunddurchganges spielen am 2. Tag die Aufstiegsrunde mit anschließendem Finale um den Tiroler Landesmeister und den Aufstieg in die Bundesliga.
Der schlechter gewertete Gruppensiebente des Grunddurchganges und die jeweiligen Gruppenränge 8 bis 13 spielen am 2. Tag die Abstiegsrunde zur Ermittlung der 8 Absteiger in die Oberliga.
2. Tag - FINALRUNDE :
Abstiegsrunde: 13 Mannschaften; 5 Steherplätze, 8 Absteiger in die Oberliga des nächsten Spieljahres.
Bei mehreren Absteigern oder keinem Absteiger aus der Bundesliga gibt es entsprechend mehr oder weniger Absteiger aus der LM.
Die Startnummern werden, wie folgt verteilt:
Rang im Grunddurchgang |
7- |
8+ |
8- |
9+ |
9- |
10+ |
10- |
11+ |
11- |
12+ |
12- |
13+ |
13- |
Startnummer |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
11 |
12 |
13 |
+ höhere Wertung (mehr Spielpunkte bzw. höherer Quotient)im Grunddurchgang; - niedrigere Wertung
Bei völlig gleichem Ergebnis wird analog IER Regel 395 Hinweis b) verfahren.
Spielmodus: 6 Bahnenspiele im Auf- und Abstiegsmodus; das 7. Spiel dient als Platzierungsspiel.
Der erste Durchgang der Abstiegsrunde beginnt folgendermaßen:
Bahn |
Startnr. |
Startnr. |
Anspiel |
1 |
1 |
2 |
1 |
2 |
3 |
4 |
3 |
3 |
5 |
6 |
5 |
4 |
7 |
8 |
7 |
5 |
9 |
10 |
9 |
6 |
11 |
12 |
11 |
Startnummer 13 hat Pause und steigt erst im 2. Durchgang auf Bahn 6 ein.
Der Verlierer auf Bahn 6 setzt das nachfolgende Spiel aus und steigt nach diesem Spiel auf Bahn 6 wieder in den Wettbewerb ein.
Das Anspiel hat jeweils die Mannschaft mit der niedrigeren Startnummer.
Die Mannschaft, die im 7. Durchgang (Platzierungsspiel) aussetzt, wird auf Rang 26 gesetzt.
Aufstiegsrunde: 13 Mannschaften; der Finalsieger ist Landesmeister und steigt in die Bundesliga auf.
Spielmodus: 6 Bahnenspiele im Auf- und Abstiegsmodus; das 7. Spiel dient als Platzierungsspiel.
Die Startnummern werden, wie folgt verteilt:
Rang im Grunddurchgang |
1+ |
1- |
2+ |
2- |
3+ |
3- |
4+ |
4- |
5+ |
5- |
6+ |
6- |
7+ |
Startnummer |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
11 |
12 |
13 |
+ höhere Wertung (mehr Spielpunkte bzw. höherer Quotient)im Grunddurchgang; - niedrigere Wertung.
Bei völlig gleicher Wertung wird analog IER Regel 395 Hinweis b) verfahren.
Der erste Durchgang der Aufstiegsrunde beginnt analog dem ersten Durchgang der Abstiegsrunde:
Startnummer 13 hat Pause und steigt erst im 2. Durchgang auf Bahn 6 ein.
Der Verlierer auf Bahn 6 setzt das nachfolgende Spiel aus und steigt nach diesem Spiel auf Bahn 6 wieder in den Wettbewerb ein.
Das Anspiel hat jeweils die Mannschaft mit der niedrigeren Startnummer.
7. Durchgang - Platzierungsspiele
Die Mannschaft, die im 7. Durchgang aussetzt, wird auf Rang 13 gesetzt.
Auf den Bahnen 3 bis 6 werden die Ränge 5 bis 12 ausgespielt.
Auf Bahn 1 und 2 findet das Halbfinale in zwei (2) Spielen nach folgender Einteilung statt:
BAHN 1: Sieger Bahn 1 gegen Sieger Bahn 3. (Anspiel im 1. Spiel Sieger Bahn 3, im 2. Spiel Sieger Bahn 1)
BAHN 2: Sieger Bahn 2 gegen Verlierer Bahn 1. (Anspiel im 1. Spiel Verlierer Bahn 1, im 2. Spiel Sieger Bahn 2)
Die beiden Sieger aus dem Halbfinale bestreiten in 2 Spielen (12 Kehren) das Finale.
Die Verlierer ermitteln in 2 Spielen (12 Kehren) die Plätze 3 und 4.
Im Finale spielt im 1. Spiel die Mannschaft mit der höheren Startnummer an. Das 2. Spiel beginnt die Mannschaft mit der niedrigeren Startnummer.
Bei den Finalspielen werden zu allen Entscheidungen die Spielpunkte und danach die Summe der Stockpunkte herangezogen. Bei Gleichheit entscheidet die jeweilige Platzierung des Grunddurchganges.
1.5.2 Der Sieger des Finales steigt in die Bundesliga des gleichen Spieljahres auf. Die Ränge 2 bis 18 der Landesmeisterschaft verbleiben als Steher in der Landesmeisterschaft des nächsten Spieljahres. Die Ränge 19 bis 26 der Landesmeisterschaft steigen in die Oberliga des nächsten Spieljahres ab.
1.6 Landesmeisterschaft Damen :
13 Mannschaften spielen um den Titel. Austragung an einem Tag, jede gegen jede. Rang 1 nimmt an der Bundesligameisterschaft des gleichen Spieljahres teil. Rang 2 bis 7 verbleibt als Steher des nächsten Spieljahres. Rang 8 bis 13 steigt in die Unterliga ab.
1.7 Landesmeisterschaft Schüler/Jugend U 14 :
9 Mannschaften spielen um den Titel. 1 Teilnehmer an der Österr. Meisterschaft des gleichen Spieljahres, bzw. laut Spielordnung des BÖE. Keine Steher.
Austragung an einem Tag, jede gegen jede.
1.8 Landesmeisterschaft Jugend U 16:
11 Mannschaften spielen um denTitel. 1 Teilnehmer an der Österr. Meisterschaft des gleichen Spieljahres, bzw. laut Spielordnung des BÖE.Keine Steher. Austragung an einem Tag, jede gegen jede.
1.9 Landesmeisterschaft Jugend U 19 :
13 Mannschaften spielen um den Titel. 2 Teilnehmer an der Österr. Meisterschaft des gleichen Spieljahres, bzw. laut Spielordnung des BÖE. Keine Steher. Austragung an einem Tag, jede gegen jede.
1.10 Landesmeisterschaft Junioren U 23 :
13 Mannschaften spielen um den Titel. 2 Teilnehmer an der Österr. Meisterschaft des gleichen Spieljahres, bzw. laut Spielordnung des BÖE. Keine Steher. Austragung an einem Tag, jede gegen jede.
1.11 Landesmeisterschaft Senioren :
13 Mannschaften spielen um den Titel. 2 Teilnehmer an der Österr. Meisterschaft des gleichen Spieljahres, bzw. laut Spielordnung des BÖE. Rang 1 bis 7 verbleibt als Steher des nächsten Spieljahres. Rang 8 bis 13 steigt in die Unterliga ab. Austragung an einem Tag, jede gegen jede.
1.12 Landesmeisterschaft Mixed :
13 Mannschaften spielen um den Titel. 2 Teilnehmer an der Österr. Meisterschaft des gleichen Spieljahres, bzw. laut Spielordnung des BÖE. Rang 1 bis 7 verbleibt als Steher des nächsten Spieljahres. Rang 8 bis 13 steigt in die Oberliga des nächsten Spieljahres ab. Austragung an einem Tag, jede gegen jede.
1.13 Oberliga Mixed :
26 Mannschaften spielen um den Aufstieg zur Landesmeisterschaft, wobei diese 26 Mannschaften geographisch in die Oberliga Ost und West getrennt werden. Aus der Oberliga Ost und West steigt Rang 1 bis 3 zur Landesmeisterschaft des gleichen Spieljahres auf, Rang 4 bis 8 verbleibt als Steher in der Oberliga des nächsten Spieljahres, Rang 9 bis 13 steigt in die jeweiligen Bezirke ab.
Austragung an einem Tag, jede gegen jede.
1.14 Unterliga Damen, Senioren, Mixed : (Wenn erforderlich auch andere Klassen)
52 Mannschaften (maximal) spielen um den Aufstieg zur Landesmeisterschaft bzw. in die Oberliga, wobei die Mannschaften in bis zu 4 Gruppen geographisch in Unterliga Ost und West getrennt werden. Aus der Unterliga Ost und West steigen 6 zur Landesmeisterschaft der Damen, 6 zur Landesmeisterschaft der Senioren und 10 zur Oberliga Mixed des gleichen Spieljahres auf.
In dieser Liga gibt es keine Steher. Austragung an einem Tag, jede gegen jede.
1.15 Landesmeisterschaft Zielwettbewerb
Alle Zielwettbewerbe im Eis- und Stocksport sind für folgende Klassen gemeinsam durchzuführen und zwar in folgender Reihenfolge:
1. Tag:
Junioren U23, Juniorinnen U23, männliche Jugend U19, weibliche Jugend U19, männliche Jugend U16, weibliche Jugend U16, Schüler/Jugend U14
2. Tag:
Senioren Ü50, Seniorinnen Ü50, Herren, Damen, Finale Herren, Finale Damen.
Alle Zielwettbewerbsbahnen sind beim Eisstocksport vor dem Wettbewerb durch Helfer, keinesfalls durch Wettbewerbsteilnehmer, einzuspielen. Der Zielwettbewerb ist bei allen Landesbewerben unmittelbar hintereinander in 2 Runden auszutragen. Ein 8-minütiges Einspielen für alle aktiven SportlerInnen ist möglich.
Bei den LM der Herren und Damen wird nach den beiden Runden für die darnach 7 Bestplatzierten als Finale eine weitere Runde gespielt. Dies erfolgt nach der LM Damen Ü50; zu Beginn dieser Finalrunde stehen 8 Minuten Einspielzeit zur Verfügung.
Für die Startreihenfolge bei der Landesmeisterschaft der Herren und Damen erfolgt keine Gruppeneinteilung. Die Startnummern werden vom Wettbewerbsleiter bzw. Durchführer gelost
Für die Rangfestsetzung werden die Ergebnisse aus beiden Runden summiert. Eine Ausnahme bilden die LM Schüler/Jugend U 14, die in einer Runde durchgeführt wird und die LM Herren und Damen (Summe der beiden Vorrunden und bei den Finalisten Summe der beiden Vorrunden incl. Finalrund).
Bei allen Bewerben sind die Ergebnisse der einzelnen Versuche mittels Anzeigetafel bekanntzugeben.
Die Teilnehmer bei den Landesmeisterschaften im Zielwettbewerb sind berechtigt, einen Betreuer zum zurückspielen einzusetzen. Dieser hat die Kennzeichnung des Veranstalters zu tragen. Sollte kein Betreuer vorhanden sein, wird diese Funktion vom Durchführer gestellt.
1.15.1 Landesmeisterschaft Herren – Zielwettbewerb:
3 0 Teilnehmer (14 Steher und 16 Aufsteiger aus den Bezirken) spielen um den Landesmeistertitel. Die Ränge 1 bis 4 nehmen an der Staatsmeisterschaft des gleichen Spieljahres teil und haben Startrecht für die nächstjährige Landesmeisterschaft.
1.15.2 Landesmeisterschaft Damen – Zielwettbewerb:
20 Teilnehmer (4 Steher und 16 Aufsteiger aus den Bezirken) spielen um den Landesmeistertitel. Die Ränge 1 bis 4 nehmen an der Staatsmeisterschaft des gleichen Spieljahres teil und haben Startrecht für die nächstjährige Landesmeisterschaft.
1.15.3 Landesmeisterschaften Senioren Ü50 – Zielwettbewerb:
20 Teilnehmer (4 Steher und 16 Aufsteiger aus den Bezirken) spielen um den Landesmeistertitel. Die Ränge 1 bis 4 haben Startrecht für die nächstjährige Meisterschaft. 2 Teilnehmer an der Österr. Meisterschaft des gleichen Spieljahres.
1.15.4 Landesmeisterschaften Seniorinnen Ü50– Zielwettbewerb :
16 Teilnehmer (jeweils 2 Aufsteiger aus den Bezirken) spielen um den Landesmeistertitel. Je 2 Teilnehmer an der Österreichischen Meisterschaft des gleichen Spieljahrs.
1.15.5 Landesmeisterschaften Schüler/Jugend U14, Jugend U16 (m. + w.), Jugend U19 (m. + w.), Junioren U23 (m. + w.) :
Startberechtigt sind alle Spieler, die einen gültigen Spielerpass des TLEV besitzen, gemäß § 103 a – e der ISpO der Spielklasse altersmäßig entsprechen und in den Ergebnislisten der entsprechenden Bezirksmeisterschaft aufscheinen.
Kaderspieler unterliegen dieser Regelung nicht!
Je 2 Aufsteiger zur ÖM.
1.16 Landesmeisterschaften Mannschaft – Zielwettbewerb : Vorläufig nach Nennungseingang.
1.17 Mannschafts- und Zielwettbewerbe sind getrennt durchzuführen.
1.18 Die Aufsteiger zu den Landesbewerben (Zielwettbewerb)
werden in den Klassen Damen, Seniorinnen Ü50, Schüler/Jugend U 14, Jugend U 16 männlich u. weiblich, Jugend U 19 männlich u. weiblich, Junioren U 23 männlich und weiblich, Senioren Ü50 und Herren, bei der jeweiligen Bezirksmeisterschaft ermittelt. Pro Bezirk steigt in den jeweiligen Klassen Rang 1 und 2 zur Landesmeisterschaft auf.
1.19 D er Zielwettbewerb (Landesmeisterschaft in allen Klassen) wird in zwei Durchgängen ausgetragen
(Ausnahme Schüler/Jugend U 14 – 1 Durchgang). Bei den Herren und Damen wird der Sieger in einer zusätzlichen Finalrunde der Ränge 1 – 7 ermittelt. Die Zeiteinteilung der einzelnen Klassen wird vom Fachwart vorgenommen, die Startreihenfolge vom Wettbewerbsleiter bzw. Durchführer ausgelost.
1.20 Die Aufsteiger zu den Landesbewerben (Zielwettbewerb) werden in den Klassen Damen, Seniorinnen Ü50, Schüler/Jugend U 14, Jugend U 16 männlich u. weiblich, Jugend U 19 männlich u. weiblich, Junioren U 23 männlich und weiblich, Senioren Ü50 und Herren, bei der jeweiligen Bezirksmeisterschaft ermittelt. Pro Bezirk steigt in den jeweiligen Klassen Rang 1 und 2 zur Landesmeisterschaft.
1.21 Der Zielwettbewerb (Landesmeisterschaft in allen Klassen) wird in zwei Durchgängen ausgetragen.
(Ausnahme Schüler/Jugend U 14 – 1 Durchgang). Bei den Herren und Damen wird der Sieger in einer zusätzlichen Finalrunde der Ränge 1 – 7 ermittelt. Die Zeiteinteilung der einzelnen Klassen wird vom Fachwart vorgenommen, die Startreihenfolge vom Wettbewerbsleiter bzw. Durchführer ausgelost.
1.22 Der Weitenwettbewerb wird in 5 Durchgängen ausgetragen, wobei der weiteste Versuch gewertet wird. Die Zeiteinteilung der einzelnen Klassen wird vom Fachwart vorgenommen, die Startreihenfolge vom Wettbewerbsleiter ausgelost.
§ 23 Katalog der Landesbewerbe
1. Meisterschaften im Eis- und Stocksport
| LM (Landesmeisterschaft) der Herren im Mannschaftsbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Herren im Zielwettbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Herren im Weitenwettbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Damen im Mannschaftsbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Damen im Zielwettbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Damen Ü50 im Zielwettbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Schüler/Jugend U 14 im Mannschaftsbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Schüler/Jugend U 14 im Zielwettbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Jugend U 16 im Mannschaftsbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Jugend U 16 weiblich im Zielwettbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Jugend U 16 männlich im Zielwettbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Jugend U 19 im Mannschaftsbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Jugend U 19 weiblich im Zielwettbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Jugend U 19 männlich im Zielwettbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Jugend U 19 im Weitenwettbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Junioren U 23 männlich im Mannschaftsbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Junioren U 23 weiblich im Zielwettbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Junioren U 23 männlich im Zielwettbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Junioren U 23 im Weitenwettbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Senioren im Mannschaftsbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) der Senioren im Zielwettbewerb |
| LM (Landesmeisterschaft) im Mixedbewerb |
| OL (Oberliga) der Herren im Mannschaftsbewerb |
| OL (Oberliga) im Mixed Mannschaftsbewerb |
| UL (Unterliga) der Herren im Mannschaftsbewerb |
| UL (Unterliga) der Damen im Mannschaftsbewerb |
| UL (Unterliga) der Senioren im Mannschaftsbewerb |
| UL (Unterliga) im Mixed Mannschaftsbewerb |
| BL (Bezirksliga) der Herren im Mannschaftsbewerb |
| BM (Bezirksmeisterschaft) im Zielwettbewerb der Klassen: Damen, Damen Ü50, Schüler U 14, Jugend U 16w, Jugend U 16m, Jugend U 19w, Jugend U 19m, Junioren U 23w, Junioren U 23m, Senioren und Herren |
| GL (Gebietsliga) der Herren im Mannschaftsbewerb (wenn nötig) |
§ 24 In - Kraft - treten
(1) Diese SpO wurde von der Jahreshauptversammlung des TLEV am 14. November 2004 in Volders beschlossen und tritt mit 1. Dezember 2004 in Kraft – ergänzt am 12.11.2006
(2) Gleichzeitig tritt die von der Jahreshauptversammlung des TLEV am 18. November 2001 beschlossene SpO, zuletzt geändert am 9. November 2003, außer Kraft.
(3) Die Änderung wurde bei der Generalversammlung des TLEV am 11.November 2007 in Volders beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
(4) Die Änderung wurde bei der Generalversammlung des TLEV am 09.November 2008 in Volders beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
(5) Die Änderung wurde bei der Generalversammlung des TLEV am 07.November 2009 in Volders beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
(6) Die Änderung wurde bei der Generalversammlung des TLEV am 05.November 2011 in Volders beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Volders, den 14. 11. 2004 / 12.11.2006 / 11.11.2007 / 09. 11. 2008 / 07.11.2009 / 07.05.2010
/ 05.11.2011
Für die Bearbeitung verantwortlich
Ing. Karl Rosenberger
Präsident
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Gerhard Lang
Geschäftsf. Obmann |
Wolfgang Drexler
1. Fachwart
|
Josef Maiburger
Fachwart für Zielwettbewerbe |
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